Als studierte Ökotrophologin und zertifizierte Ernährungsberatering nach der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) bin ich eine qualifizierte Ernährungsfachkraft und kann sowohl die präventive Ernährungsberatung als auch die therapeutische Ernährungsberatung anbieten. Doch was ist eigentlich der Unterschied und wann solltest du welchen Weg gehen? Wie sieht es mit einem Zuschuss durch deine Krankenkasse aus? Auf diese Fragen möchte ich einmal konkrete Antworten liefern und ein wenig Licht ins dunkle Ernährungsberatungs-Chaos bringen.
Der Unterschied zwischen präventiver Ernährungsberatung und therapeutischer Ernährungsberatung
Die Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen ohne ernährungsbedingter Erkrankungen. Deshalb spricht man bei der Ernährungsberatung auch von präventiver Beratung. Die Beratung hat das Ziel den aktuellen Gesundheitszustand zu erhalten und mögliche Erkrankungen zu verhindern.
Die Ernährungstherapie richtet sich hingegen gezielt an Menschen mit einer bestimmten Erkrankung. Die Zielsetzung der Ernährungstherapie ist jeweils abhängig vom bestehenden Krankheitsbild. Grundsätzlich sollen mithilfe einer Ernährungsumstellung Symptome der Erkrankung und der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst und verbessert werden.
Wer darf Ernährungstherapie anbieten?
Der Beruf “ErnährungsberaterIn” ist in Deutschland kein geschützter Beruf. Das bedeutet, dass sich quasi jede Person mit einem Angebot der Ernährungsberatung und Ernährungstherapie, unabhängig von ihrer Qualifikation, an Menschen richten darf. Deshalb ist es wichtig vor der Entscheidung für eine Ernährungsberatung genau zu prüfen, welche Qualifizierung die Person des Angebots aufweist.
(Quelle: VDD)
Dein Weg zu einer qualifizierten Ernährungsfachkraft
Ein wichtiger Indiz für ein qualifiziertes Beratungsangebot ist ein Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung oder eines Studiums. Hat eine Ernährungsfachkraft eine mindestens dreijährige Ausbildung, ist in der Regel auch die Möglichkeit einer Bezuschussung durch die Krankenkasse möglich – wobei das nicht zwangsläufig so sein muss. Denn für die präventive Ernährungsberatung muss die Ernährungsfachkraft, trotz Ausbildung und Studium-Abschluss, einen Prüfungsprozess bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) mit einem konkreten Kurskonzept durchlaufen – dies erfordert viel Zeit und Mühe.
Wie erhalte ich einen Krankenkassenzuschuss?
Mein Freygenuss-Angebot beinhaltet sowohl die präventive Ernährungsberatung als auch die Ernährungstherapie. Je nachdem welche Form der Beratung auf dich zutrifft*, ist der Weg zu einem Krankenkassenzuschuss unterschiedlich.
Meine Ernährungskurse “Gesunde Ernährung bei vollem Genuss” und “Gesund durch die Schwangerschaft” sind Teil meines präventiven Angebots und durch die ZPP zertifiziert.
Die ZPP hat den Auftrag zur Feststellung der Leitfadenkonformität nach GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)-Spizenverband bei Präventionskursen als einheitliche Bezuschussungsbasis für Krankenkassen. Das bedeutet, sie prüft deutschlandweit Präventionsangebote u.a. im Handlungsfeld Ernährung, und sichert einen einheitlichen Qualitätsstandard. Alle durch die ZPP zertifizierten Präventionsangebote werden von den beteiligten Krankenkassen bezuschusst.
Für das Angebot der Ernährungstherapie existiert derzeit eine solche Prüfung nicht. Deshalb ist es besonders in der Ernährungstherapie wichtig, auf eine ausreichende Qualifizierung der Ernährungsfachkraft zu achten.
*Vor meiner Beratung vereinbaren wir immer ein kostenloses Telefongespräch, in dem wir gemeinsam dein Anliegen besprechen und ich dich beraten, welche Form der Beratung für dich am besten passt.
Bezuschussung der Krankenkassen für präventive Ernährungsberatung
Meine präventiven Ernährungskurse kannst du in der Regel, ohne vorherige Absprache mit deiner Krankenkasse, beginnen. Wenn du dir aber im Vorfeld eine Bestätigung der Kostenübernahme durch deine Krankenkasse wünscht, dann genügt ein Anruf und die Nennung, dass du einen durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifizierten Ernährungskurs durchführen möchtest. Ich stelle dir nach dem Ernährungskurs eine Teilnahmebestätigung aus, die du dann bei deiner Krankenkasse einreichst und du erhältst die Kursgebühr oder einen Teil der Kursgebühr erstattet.
Wie hoch die Erstattung ausfällt, ist immer von der jeweiligen Krankenkasse abhängig.
Eigentlich ganz easy, oder?
Bezuschussung der Krankenkasse für therapeutische Ernährungsberatung
Um eine Bezuschussung der Krankenkasse für die Ernährungstherapie bei mir sicherzustellen, erhältst du nach dem ersten Kennenlerngespräch einen Kostenvoranschlag für die gemeinsam vereinbarten Beratungseinheiten und eine Vorlage zur “Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung” von mir. Die “Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ lässt du von deine*r HausärztIn ausfüllen und reichst diese dann, zusammen mit dem Kostenvoranschlag, bei deiner Krankenkasse ein. Die Ausstellung der “Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung” ist budgetneutral und somit völlig kostenlos für ÄrztInnen und natürlich auch für dich.
Wenn wir die vereinbarten Beratungseinheiten durchgeführt haben, erhältst du eine Teilnahmebestätigung von mir, für die du in der Regel einen Vordruck direkt von deiner Krankenkasse erhältst. Die ausgefüllte Teilnahmebescheinigung reichst du dann bei deiner Krankenkasse ein und erhältst die Beratungskosten oder einen Teil der Beratungskosten erstattet.
Auch hier ist nur wenige Aufwand zu betreiben, um einen Krankenkassenzuschuss zu erhalten.